Teilnahmebedingungen für das Masken-Gewinnspiel des Regionalverband Ruhr

1. Gewinnspielpreis und -zeitraum 

Der Regionalverband Ruhr („RVR“) führt im Zeitraum vom 05. September 2020 bis zum 18. September 2020 das Gewinnspiel „Masken“ durch. Der RVR verlost im Rahmen dieses Gewinnspiels 5 Alltagsmasken. 

Spieltag 1 

05.09. bis 11.09. 13 Uhr 

1 x 1 eine Alltagsmaske von Rot-Weiß Essen und Rot-Weiss Oberhausen (Instagram, Facebook) 

Spieltag 2 

12.09. bis 18.09. 13 Uhr  

1 x 1 eine Alltagsmaske von Borussia Dortmund, Schalke 04, VfL Bochum und MSV Duisburg (Instagram, Facebook) 

2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel 

Die Teilnahme erfolgt im oben angegebenen Zeitraum über Instagram und Facebook.  

Spieltag 1 startet die Gewinnspielaktion am 05. September 2020 und beendet sie am 11. September 2020 um 13:00 Uhr. Spieltag 2 startet das Gewinnspiel am 12. September 2020 und beendet die Aktion am 18. September 2020 um 13:00 Uhr.  

Im Gewinnspiel werden die Follower über einen Facebook- und Instagrampost aufgefordert per Kommentar zu sagen, die Maske welchen Vereins sie gewinnen möchten und warum. Teilnehmen können alle, die die Antwort unter den Post kommentieren. Jeder Teilnehmer ist pro Gewinnspielaktion nur zur einmaligen Teilnahme berechtigt, d. h. jeder Teilnehmer darf maximal zwei Mal teilnehmen.  

3. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner 

a.) Die Gewinner werden innerhalb von 5 Tagen nach Ende des gesamten Aktionszeitraums ermittelt und vom RVR benachrichtigt.  

b.) Sobald die Gewinner vom RVR ermittelt wurden, werden sie über ihren Gewinn über die jeweilige Teilnahmeplattform (Instagram oder Facebook) informiert. Mit der Nachricht wird der Gewinner aufgefordert, sich innerhalb von 3 Tagen beim RVR per privater Direktnachricht zurückzumelden und dabei zur Übermittlung des Gewinns seinen Namen, Vornamen sowie seine Adresse dem RVR mitteilen. Sollte keine fristgemäße Rückmeldung erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch und es wird durch den RVR ein anderer Gewinner ermittelt.  

4. Auszahlung des Gewinns

a.) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. 

b.) Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Das heißt, dass der Gewinn nicht an andere Personen als die Gewinner ausgezahlt werden kann. 

c.) Für ggf. anfallende Steuern ist der Gewinner allein verantwortlich. 

5. Teilnahmeberechtigte und vom Gewinnspiel ausgeschlossene Personen 

a.) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. 

b.) Ausgeschlossen sind Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen; das gilt insbesondere, wenn en Teilnehmer mehrmals teilnimmt. 

c.) Die Verwendung jeglicher Art von automatisierten Vorgängen, wie z. B. Scripts, zur Manipulation dieses Gewinnspiels ist untersagt und führt ebenfalls zum Ausschluss vom Gewinnspiel.  

d.) Mitarbeiter vom RVR sowie deren Schwester- und Tochtergesellschaften und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

6. Keine rechtswidrigen Instagram-Kommentare 

Die Teilnehmer sichern dem RVR gegenüber zu, mit ihren Antworten keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Lizenzrechte, zu verletzen. 

Von etwaigen Schadensersatzforderungen und sonstigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Facebook- oder Instagram-Posts bzw. Kommentaren wird der RVR von den Teilnehmern freigehalten. 

7. Veranstalter 

a.) Veranstalter des Gewinnspiels ist Regionalverband Ruhr (RVR), Kronprinenzstraße 35, 45128 Essen.

b.) Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass dieses Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram steht und dass dieses in keiner Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Der Empfänger der von ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der RVR. Facebook und Instagram sind von jeglichen Schadensersatzansprüchen, die bei der Durchführung dieser Aktion entstehen könnten, freigestellt. Die Informationen zum Gewinnspiel werden nicht von Facebook oder Instagram bereitgestellt, sondern vom RVR als Veranstalter des Gewinnspiels. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dieser Aktion sind nicht an Facebook oder instagram zu richten, sondern an den RVR als Veranstalter des Gewinnspiels. 

8. Datenschutz 

Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der RVR-Datenschutzerklärung (https://www.rvr.ruhr/footer/datenschutz/) behandelt.

9. Sonstige Bestimmungen 

a.) Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

b.) Der RVR behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und das Gewinnspiel unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer vorzeitig zu beenden. 

c.) Alle vom Teilnehmer für das Gewinnspiel angegebenen Daten werden vom RVR lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und gespeichert. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. 

10. Kontakt 

Wenn Sie Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel haben, können Sie uns kontaktieren über:  

www.instagram.com/stadt_der_staedte/ www.facebook.com/stadtderstaedte/ oder www.metropole.ruhr/kontakt 

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