Teilnahmebedingungen für das Explore Ruhr-Gewinnspiel des Regionalverband Ruhr


1. Gewinnspielpreis und -zeitraum


Die Standortmarketingkampagne "Stadt der Städte" des Regionalverbands Ruhr (nachfolgend: RVR) führt im Zeitraum vom Freitag, 18. Juni 2021, bis zum Donnerstag, 24. Juni 2021, den zweiten Teil des „Explore Ruhr Gewinnspiel“ durch. Der RVR verlost im Rahmen dieses Gewinnspiels einen Gutschein für einen Rucksack "Huckepack" von Ruhrverliebt. 

2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel 

Die Teilnahme erfolgt im oben angegebenen Zeitraum auf den Social Media Kanälen "Stadt der Städte" des Regionalverbands Ruhr statt: Facebook, Instagram, Twitter und LinkedIn.
Im Gewinnspiel werden die Follower über einen Instagram-, Facebook-, Twitter- und LinkedIn-Post dazu aufgerufen, die Website metropole.ruhr/explore-ruhr aufzurufen und mittels gezeichneter Linien die Ruhrgebiet Locations "Fachwerk Altstadt, Hattingen" zu finden, die Location zu screenshotten und den Screenshot als Direktnachricht (DM) an einen der Social-Media-Kanäle von @Stadt_der_Städte zu schicken. Unter allen Teilnehmenden wird der Gewinn durch Zufall verlost. Jede Person darf maximal einmal teilnehmen.  
Bei der Verlosung werden nur Äußerungen berücksichtigt, die keine diskriminierenden Aussagen enthalten. Der RVR behält sich vor, unpassende Äußerungen vom Gewinnspiel auszuschließen. 

3. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner 

1.1. Die Gewinner werden innerhalb von 5 Tagen nach Ende des gesamten Aktionszeitraums ermittelt und vom RVR benachrichtigt.
1.2. Sobald die Gewinner vom RVR ermittelt wurden, werden sie über ihren Gewinn per DM (Direktnachricht) informiert. Mit der Nachricht wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner aufgefordert, sich innerhalb von 3 Tagen beim RVR per DM zurückzumelden und dabei zur Übermittlung des Gewinns seinen Namen, Vornamen sowie seine E-Mail- und Post-Adresse dem RVR mitzuteilen. Sollte keine fristgemäße Rückmeldung erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch und es wird durch den RVR eine andere Gewinnerin bzw. ein anderer Gewinner ermittelt.

4. Auszahlung des Gewinns

1.1.    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. 
1.2.    Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Das heißt, dass der Gewinn nicht an andere Personen als die Gewinner ausgezahlt werden kann. 
1.3.    Für ggf. anfallende Steuern ist die Gewinnerin bzw. der Gewinner allein verantwortlich. 


5. Teilnahmeberechtigte und vom Gewinnspiel ausgeschlossene Personen 

1.1.    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. 
1.2.    Ausgeschlossen sind Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen; das gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer mehrmals teilnimmt. 
1.3.    Die Verwendung jeglicher Art von automatisierten Vorgängen, wie z.B. Scripts, zur Manipulation dieses Gewinnspiels ist untersagt und führt ebenfalls zum Ausschluss vom Gewinnspiel.  
1.4.    Mitarbeitende vom RVR sowie deren Schwester- und Tochtergesellschaften und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

6. Keine rechtswidrigen Kommentare in den Social-Media-Channels 

1.1.    Die Teilnehmenden sichern dem RVR gegenüber zu, mit ihren Antworten keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Lizenzrechte, zu verletzen. 
1.2.    Von etwaigen Schadensersatzforderungen und sonstigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Instagram-, Facebook-, Twitter- und LinkedIn-Posts bzw. -Kommentaren wird der RVR von den Teilnehmern freigehalten. 

7. Veranstalter

1.1.    Veranstalter des Gewinnspiels ist der Regionalverband Ruhr (RVR), Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen.  
1.2.    Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass dieses Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn steht und dass dieses in keinster Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Empfänger der von ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn, sondern der RVR. Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn sind von jeglichen Schadensersatzansprüchen, die bei der Durchführung dieser Aktion entstehen könnten, freigestellt. Die Informationen zum Gewinnspiel werden nicht von Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn bereitgestellt, sondern vom RVR als Veranstalter des Gewinnspiels. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dieser Aktion sind nicht an Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn zu richten, sondern an den RVR als Veranstalter des Gewinnspiels. 

8. Datenschutz 

Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der RVR-Datenschutzerklärung (https://metropole.ruhr/datenschutz/) behandelt. 

9. Sonstige Bestimmungen 

1.1    Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

1.2    Der RVR behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und das Gewinnspiel unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden vorzeitig zu beenden. 

1.3    Alle vom Teilnehmer für das Gewinnspiel angegebenen Daten werden vom RVR lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und gespeichert. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. Nur die Adress-Daten des Gewinners oder der Gewinnerin werden ausschließlich zu Zwecken des Versands weitergegeben.

10. Kontakt 

Wenn Sie Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel haben, können Sie uns kontaktieren über:  

http://instagram.com/stadt_der_staedte/, https://www.facebook.com/stadtderstaedte, https://twitter.com/stadt_d_staedte, https://www.linkedin.com/company/stadtderstaedte oder https://metropole.ruhr/kontakt

 

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